Organisation

Was ist zu tun nach einem Sterbefall ?


Jemand ist von uns gegangen, es fällt schwer einen klaren Gedanken zu fassen. Diese kurze Auflistung soll Ihnen in dieser schweren Stunde helfen die nächsten Schritte vorzubereiten.


Der Sterbefall ist im Krankenhaus eingetreten

Nehmen Sie zuerst mit uns Kontakt auf. Wir sind Tag und Nacht für Sie erreichbar.
Wir kümmern uns um die Verständigung des Totenbeschau-Arztes. Wenn der Angehörige im Krankenhaus stirbt, sind nur seine persönlichen Sachen abzuholen, alles andere wird von uns erledigt. Sie übergeben uns lediglich die Bekleidung für den Verstorbenen. Zur Aufnahme des Todesfalles bitten wir Sie dann zu einem persönlichen Gespräch. Im Normalfall kommen wir gerne zur Beratung zu Ihnen nach Hause, wo wir dann gemeinsam Art, Zeit und Ort des Begräbnisses in Ruhe besprechen und die Gestaltung der Drucksorten festlegen.

Der Sterbefall ist Zuhause eingetreten

Nehmen Sie zuerst mit uns Kontakt auf. Wir sind Tag und Nacht für Sie erreichbar.
Wir kümmern uns um die Verständigung des Totenbeschau-Arztes. In diesem Fall muss der zuständige Totenbeschau-Arzt, amtlich den Tod feststellen. Eventuelle Krankenbefunde oder Medikamente des Verstorbenen, sind zur Information des Arztes vorzubereiten. Nachdem der Tod amtlich festgestellt wurde, steht es Ihnen frei, den Verstorbenen selbst oder mit unserer Hilfe anzukleiden. Die Abholung erfolgt dann nach Absprache sofort oder später, da manchmal noch Angehörige oder gute Freunde kommen um sich zu verabschieden. Wenn Sie wollen, dass ihr Verstorbener nicht mit einem Transportsarg, sondern bereits mit dem von Ihnen gewählten Sarg überführt wird, können Sie diesen in unserem Sarg-Schauraum auswählen.

Tod durch einen Unfall oder Suizid

In diesem Fall ist immer die Polizei zu verständigen. Erst nach einer Freigabe der/des Verstorbenen durch die Staatsanwaltschaft kann über den Leichnam verfügt werden. Dennoch können wir schon vorher ein Gespräch mit Ihnen führen.


Todesfall für ein anatomisches Institut

Hier ist es notwendig, dass die Vereinbarung mit dem anatomischen Institut vorliegt und uns übergeben wird. Nähere Informationen bei einem persönlichen Gespräch mit uns.

Als nächstes folgt die Organisation der Trauerfeierlichkeit. Im Normalfall kommen wir gerne zu Ihnen nach Hause und beraten sie dort in Ihrer gewohnten Umgebung.


Was ist zu tun nach der Beerdigung ?


Für sie fallen nun einige Dinge an, die zu erledigen sind, und wo wir unsere Hilfe anbieten können.

Nach jedem Todesfall wird ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Das Standesamt, welches den Tod beurkundet hat, ist verpflichtet, das zuständige Bezirksgericht (nach dem Wohnort der/des Verstorbenen) zu verständigen. Dieses bestellt einen für den Wohnort beauftragten Notar die Verlassenschaft aufzunehmen.
Die Hinterbliebenen werden vom Notar zur Todesfallaufnahme vorgeladen.

Mitzubringen sind (falls vorhanden):

  • Namen, Adressen und Geburtsdaten der nächsten Verwandten
  • Sterbeurkunde
  • Testamente
  • Bescheide über die Bestellung zum Sachwalter
  • Pensionsabschnitte der/des Verstorbenen
  • Kurze Aufstellung und Belege über den Nachlass ( Bank- und Sparbücher, Wertpapierkonten,
  • Grundbuchsauszüge, Versicherungsbelege,...)
  • Aufstellung und Belege über Schulden, sowie Ausgaben anlässlich der Krankheit, des Todesfalles und des Begräbnisses und einen Kostenvoranschlag für den Grabstein.
    

Ansuchen um Witwen / Witwer / Waisenpension


Für dieses Ansuchen benötigen Sie:

  • Geburtsurkunde des Ansuchenden und der Kinder
  • Staatsbürgerschaftsnachweis des Ansuchenden und der Kinder
  • Heiratsurkunde
  • Todesbestätigung des verstorbenen Partners
  • Eventuell vorhandene Einkommensnachweise des Ansuchenden und der Kinder
  • Pensionsbescheide der/des Verstorbenen
     

Bei diesem Ansuchen sind wir Ihnen, oder auch ihre Gemeinde behilflich.


Abmeldungen

Falls der/die Verstorbene Mitglied bei diversen Vereinen war, sind diese Mitgliedschaften abzumelden. Ebenso Abbestellungen von Abonnements, Ummeldung der Wohnung, Strom,...

Grabpflege

Nachdem sie einen Grabstein frühestens nach einem Jahr wieder aufstellen lassen sollten, ist es notwendig das Grab provisorisch zu richten. Im Normalfall übernehmen die Angehörigen die Grabpflege. Ist Ihnen das nicht möglich, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns, wir erledigen das für Sie.